Aktuelles

31.08.2010

Auch in der Ganztagsschule gibt es Regeln!

 

Hier möchten wir Sie auf die Regelungen aus "Ganztagsschulen in Niedersachsen - Fassung vom 07.07.2008" hinweisen, insbesondere aus gegebenem Anlass auf den Absatz 2.1.1.

 

Zitat:


"In diesen Ganztagsschulen können sich die Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres oder eines Schulhalbjahres für die Teilnahme an einer Veranstaltung der charakteristischen Ganztagsangebote entscheiden. Sie sind dann in der Folge verpflichtet, für die vorher von der Schule angegebene Laufzeit teilzunehmen."

Bild Archiv von Rainer Sturm auf Pixelio.de

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